Selbst noch Jahre nach dem Studium kann Profit aus einer Steuererklärung geschlagen werden – doch kaum ein Studi ist sich darüber im Klaren.
Es ist dabei beinahe egal, ob man zu 100% nichts anderes außer Studieren im Kopf hatte, Dualer Studi war oder mega-mäßig-fleißiger Workaholic-Studi mit Nebenjob: Für jeden lohnt sich die Steuererklärung.
Jeder der Einkommensteuer zahlt, ist dazu berechtigt, eine Steuererklärung einzureichen. Diese Einkommensteuer zahlen die meisten Arbeitnehmer direkt bei ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung, denn diese wird vom Brutto Gehalt einfach einbezogen. Bei diesen wird der ganz aktuelle Wert der wirklich gezahlten wie auch tatsächlich geltenden Einkommensteuer final bei der Steuererklärung ermittelt und je nachdem, ob ein Über- oder Unterschuss vorliegt, ausgezahlt bzw. nachgezahlt. Nicht zu vergessen sind jedoch auch die alltäglichen Umkosten, die für die meisten ArbeitnehmerInnen anfallen: Arbeitswege, Miete, Arbeitsmittel, Büroraum (Home Office) etc. All’ diese Dinge mindern die Steuerlast eines Arbeitnehmers, da diese Dinge ja ebenfalls unmittelbar mit dem Job zu tun haben. Einfach gesagt, werden in einer Steuererklärung also am Ende alle wichtigen Ein- und Ausgaben kleinlich aufgelistet und ausgewertet und dem Finanzamt übermittelt. Nach Prüfung werden dann im idealfall überschüssig gezahlte Einkommensteuern zurückgezahlt.
Wenn du nicht unbedingt Studierende/r in Erstausbildung bist und einfach rein gar nichts verdienst, macht eine Steuererklärung nicht unbedingt den größten Sinn. Hier ist es die Mühe wirklich nicht wert. Jedoch könnten all’ die anderen Studis von einer Steuererklärung profitieren.
Leider wurden Studis dieser Kategorie vom Steuerrecht ausgeschlossen. Diese dürfen anfallende Ausbildungskosten leider nicht als Werbungskosten im Rahmen einer Steuererklärung geltend machen. In diesem Falle handelt es sich um sogenannte Sonderausgaben. Auch durch diese wird zunächst die Steuerlast des Einzelnen gesenkt, lediglich jedoch bis zu einer Maximalhöhe von 600€ und nur genau in dem Jahr, in dem die Sonderausgaben auch wirklich angefallen sind. Die guten Nachrichten? Dieser etwas eigensinnige Umstand bezüglich dieser strikten Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung wird regelmäßig, beispielsweise vom Bundesfinanzhof, einer Kritik unterzogen.
Doch dennoch und leider Gottes wurde dieser Umstand auch im Gesetzesentwurf von 2020 noch nicht revidiert.
1. Wenn du dich beispielsweise im Erststudium befindest, jedoch nebenbei viel arbeitest und sogar Einkommensteuer zahlst. Wenn du beispielsweise auf’s Jahr gerechnet unter 9408 € verdienst, kannst du diese zuviel gezahlten Bezüge steuerlich geltend machen.
2. Wenn du im Master oder höher studierst: Die im gesamten Studium anfallenden Kosten können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Beste? Selbst wenn gar nichts nebenher verdient wurde, lohnt sich ein Verlustvortrag. Hier merkt sich das Finanzamt dann solange den steuerlichen Wert, bis es mit dem ersten zu versteuerndem Einkommen verrechnet werden kann.
Sagen wir mal, du studierst im ersten Mastersemester und zahlst insgesamt 4000€ für u.a. Studiengebühren, Fahrten zur Uni, Bücher, Workshops, Laptop und eine Exkursion, doch verfügst an sich über kein zu-versteuerndes Einkommen. In diesem Fall kannst du einen Verlustvortrag geltend machen, während das Finanzamt diesen quasi so lang für dich vermerkt, dass diese von dir gezahlten 4000€ bei deiner ersten Einkommensteuererklärung mit verrechnet werden. Wenn du beispielsweise einen nagelneuen Job nach Abschluss erhältst und im Jahr beispielsweise 45.000 € Brutto verdienst, wird dir der Verlust der Vorjahre von deinen Brutto gehalt abgezogen. Bedeutet, dass du 45.000€ - X versteuern musst – Yay!
- Technische Geräte wie Laptop, Drucker, PC (Alles, was du zum Studium brauchst)
- Druckservices und Uni-Material
- Studiengebühren
- Fahrtkosten zur Bib, Uni und Nebenjob
- Bücher
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Auslandsaufenthalte
1. Werde niemals zum oder zur MärchenerzählerIn, wenn es um deine Steuererklärung geht. Achte darauf, stets korrekte und belegbare Angaben zu machen. Aber keine Sorge, wenn du es nicht böswillig darauf anlegst, sondern dir aus Versehen mal ein Fehler unterläuft, kommst du nicht unbedingt direkt in den Knast. Aber dennoch heißer Tipp: Bewahre alle notwendigen Kassenzettel, Belege und Co. auf und halte sie stets ordentlich für deine Steuererklärungen bereit!
Steuererklärungs-Tipps
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Wir drücken dir im Studi-Alltag weiterhin die Daumen und herzen dich,
Dein Team von charly
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